KOSTEN

Die Kosten werden von Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men.


Privat Kranken­versicherte / Beihilfe­berechtigte

Private Kran­ken­ver­si­che­run­gen und die Bei­hilfe über­neh­men in der Regel die Kos­ten ab­hängig von Ihrem je­wei­ligen Ver­si­che­rungs­tarif. Die Kos­ten für die psy­cho­the­ra­peu­tische Be­hand­lung orien­tieren sich an der ak­tu­ellen Fas­sung der Ge­bühren­ordnung für Ärzte (GOÄ).

Gesetzlich Kranken­versicherte

Wenn Sie gesetzlich kran­ken­ver­si­chert sind, werden die Kosten für die ersten Ori­en­tie­rungs­ge­spräche von Ihrer Kran­ken­ver­siche­rung über­nom­men. An­schlie­ßend wird ein An­trag auf Ko­sten­über­nah­me für weitere Sit­zungen gestellt, wenn Sie eine Psy­cho­the­ra­pie be­gin­nen möch­ten. Die Be­an­tragung über­nehme ich für Sie.

Wilde Äpfel am Baum